Mieterstrom für Dachbesitzer: Wie Sie 2026 stabile Einnahmen sichern, Ihre Immobilie aufwerten und Ihren Mietern günstigen Solarstrom liefern

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In Deutschland gibt es rund 14,3 Millionen Mehrfamilienhäuser – doch nur ein Bruchteil davon nutzt das eigene Dach für Solarstrom. Für Eigentümer von vermieteten Wohnimmobilien ist das eine der größten verpassten wirtschaftlichen Chancen der deutschen Energiewende. Mit dem Solarspitzengesetz 2025, neuen Smart-Meter-Vorgaben und der weiterhin garantierten 20-jährigen Förderung ist das Modell Mieterstrom für Vermieter so attraktiv wie nie.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen als Eigentümer eines Mietshauses oder Wohnportfolios, warum sich Mieterstrom 2026 rechnet – wirtschaftlich, steuerlich, ökologisch und für Ihre Mieter. Und welche regulatorischen Änderungen Sie kennen sollten, bevor Sie investieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieterstromzuschlag 2026: bis 2,54 ct/kWh – garantiert über 20 Jahre
  • Immobilienwert steigt durch ESG-Konformität und niedrigere Nebenkosten für Mieter
  • Mehrwertsteuerbefreiung (0 %) auf PV-Anlage und Speicher bleibt 2026 bestehen
  • Nur 0,3 % der deutschen Mehrfamilienhäuser nutzen aktuell Mieterstrom – Markt steht am Anfang
  • Ossler Solar übernimmt Planung, Bau, Förderanträge und – auf Wunsch – den kompletten Betrieb

Was ist Mieterstrom – kurz erklärt

Mieterstrom bedeutet: Sie installieren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Mehrfamilienhauses und liefern den dort produzierten Strom direkt an Ihre Mieter im selben Gebäude – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Was nicht vor Ort verbraucht wird, wird ins Netz eingespeist und vergütet.

Der Vorteil: Da der Strom das öffentliche Netz nicht nutzt, fallen Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer weg – das macht ihn für die Mieter deutlich günstiger als Reststrom aus dem Netz, und gleichzeitig liefert er Ihnen als Vermieter eine attraktive Marge.

Warum 2026 der richtige Zeitpunkt ist

1. Solarspitzengesetz 2025 – neue Spielregeln, klare Vorteile für Mieterstrom

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das Solarspitzengesetz. Für klassische Volleinspeise-PV bringt es Einschränkungen mit sich – aber genau das macht Mieterstrom attraktiver:

  • 60 %-Einspeiseregel: Ohne intelligentes Messsystem (iMSys) dürfen neue PV-Anlagen nur 60 % ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen.
  • Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: Einspeisestunden mit negativem Börsenpreis werden nicht mehr vergütet.
  • Mieterstrom ist davon kaum betroffen: Der Strom wird primär im Gebäude verbraucht – die Netzregel greift nur für Überschüsse. Wer mit Mieterstrom plant, umgeht diese Einschränkungen weitgehend.

2. Mieterstromzuschlag – aktuelle Fördersätze 2026

Der Mieterstromzuschlag ist eine zusätzliche EEG-Förderung, die Sie pro gelieferter kWh erhalten. Die Sätze sind über 20 Jahre garantiert.

AnlagenleistungMieterstromzuschlag (ct/kWh)Einspeisevergütung (ct/kWh)
bis 10 kWp2,547,86
bis 40 kWp2,366,80
bis 100 kWp1,595,56
bis 1.000 kWp1,594,55 (Direktvermarktung)

Quelle: Bundesnetzagentur, Vergütungssätze 1. Februar – 31. Juli 2026. Werte werden halbjährlich um 1 % reduziert (atmender Deckel).

3. Markt steht am Anfang – Ihr Vorsprung wird größer, je früher Sie starten

Von rund 14,3 Millionen Mehrfamilienhäusern in Deutschland sind aktuell nur etwa 0,3 % mit Mieterstrom ausgestattet. Wer jetzt einsteigt, sichert sich nicht nur 20 Jahre garantierte Förderung, sondern positioniert seine Immobilie auch frühzeitig in einem zunehmend regulierten Markt – Stichwort ESG-Berichtspflichten, GEG-Anforderungen und CO₂-Preise.


Mehrfamilienhäuser in Deutschland
Deutschlands Mehrfamilienhäuser bergen enormes ungenutztes Solarpotenzial.Photo by Roman Kraft on Unsplash

Die wirtschaftlichen Vorteile für Sie als Dachbesitzer

Stabile Einnahmen statt schwankender Marktpreise

Während Eigentümer reiner Einspeiseanlagen seit 2023 phasenweise mit negativen Strompreisen und ausgesetzten Vergütungen konfrontiert sind, bleibt Ihr Mieterstromertrag stabil: Sie liefern Strom direkt an Ihre Mieter zu einem festen Preis. Das Geschäftsmodell ist von Großhandelspreisen weitgehend entkoppelt.

Drei Einnahmequellen statt einer

  • Mieterstromerlös: Sie verkaufen Strom an Ihre Mieter – gesetzlich gedeckelt auf max. 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs.
  • Mieterstromzuschlag: Zusätzliche EEG-Förderung pro gelieferter kWh, garantiert für 20 Jahre.
  • Einspeisevergütung: Für nicht vor Ort verbrauchten Strom erhalten Sie die reguläre EEG-Vergütung.

0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlage und Speicher

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher auf Wohngebäuden gilt weiterhin – das senkt die Investitionskosten direkt um 19 %. Diese Regelung war ursprünglich befristet, wurde aber im Wachstumschancengesetz dauerhaft verankert.

Wertsteigerung der Immobilie

Eine PV-Anlage verbessert die Energiekennzahl Ihrer Immobilie, was direkt in den Energieausweis einfließt – ein wachsender Wertfaktor bei Verkauf, Beleihung und Vermietung. Banken honorieren energetisch sanierte Bestände zunehmend mit besseren Konditionen (KfW-Effizienzprogramme).


Was Ihre Mieter davon haben

Ein erfolgreiches Mieterstromprojekt steht und fällt mit der Teilnahmequote Ihrer Mieter. Die gute Nachricht: Das Angebot ist für Mieter ohne Nachteile – und mit klaren Vorteilen verbunden.

  • Günstigerer Strom: Gesetzlich gedeckelt auf maximal 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs – in der Praxis liegt der Mieterstrom-Tarif meist 10–20 % unter dem üblichen Stromtarif.
  • Keine Investition: Mieter zahlen nichts für die Anlage und tragen kein technisches Risiko.
  • Wahlfreiheit bleibt: Mieter sind nicht verpflichtet teilzunehmen – sie können jederzeit den Anbieter wechseln. Das ist ein gesetzlich verankertes Recht.
  • 100 % grüner Strom vom eigenen Dach: Ein wachsendes Verkaufsargument bei der Neuvermietung, insbesondere in jüngeren, klimabewussten Zielgruppen.
Familie zuhause
Günstigerer Strom direkt vom Dach – ohne dass Mieter etwas installieren oder investieren müssen.Photo by Naomi Hébert on Unsplash

Mehr als Wirtschaftlichkeit: Was Mieterstrom für die Umwelt leistet

CO₂-Einsparung – konkret und messbar

Laut Umweltbundesamt spart jede in Deutschland erzeugte Kilowattstunde Solarstrom etwa 627 g CO₂ gegenüber dem deutschen Strommix ein. Konkret bedeutet das:

  • Eine 100-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt jährlich rund 95.000 kWh und vermeidet damit ca. 60 Tonnen CO₂ pro Jahr.
  • Über 20 Jahre Laufzeit entspricht das einer CO₂-Vermeidung von rund 1.200 Tonnen – vergleichbar mit der Bindungsleistung von etwa 96.000 Buchen.

Energetische Amortisation in unter 2 Jahren

Das Umweltbundesamt beziffert die energetische Amortisationszeit moderner PV-Anlagen mit maximal 2,1 Jahren – bei einer Lebensdauer von 25–30 Jahren produziert eine Anlage somit das Zehnfache bis Fünfzehnfache der Energie, die für ihre Herstellung benötigt wurde.

Aufdach-PV: das umweltschonendste PV-Segment

Anders als Freiflächenanlagen verbraucht Aufdach-PV keine neue Fläche. Sie nutzt bereits versiegelte Dachflächen und steht damit nicht in Konkurrenz zu Landwirtschaft oder Biodiversität. Das macht Mieterstrom zum ökologisch saubersten Ausbaupfad der Photovoltaik.

Solaranlage in der Natur
Photovoltaik amortisiert ihren CO₂-Rucksack aus der Herstellung in unter 2 Jahren.Photo by Andreas Gücklhorn on Unsplash

Welches Mieterstrommodell passt zu Ihnen?

Vollversorgung – maximale Förderung, etwas mehr Aufwand

Sie liefern Ihren Mietern sowohl den Solarstrom als auch den Reststrom aus dem Netz. Vorteil: voller Anspruch auf den Mieterstromzuschlag. Nachteil: Sie agieren als Energieversorger und tragen die entsprechenden Pflichten. Geeignet ab ca. 50 Wohneinheiten oder bei zentraler Verwaltung.

Teilversorgung (PV-only) – einfacher, aber ohne Zuschlag

Sie liefern nur den PV-Strom. Der Mieter sucht sich für den Reststrom selbst einen Versorger. Kein Mieterstromzuschlag, dafür minimaler Verwaltungsaufwand. Sinnvoll bei kleineren Objekten.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – die neue, schlanke Variante

Seit 2024 verfügbar: Sie betreiben die Anlage, die Mieter erwerben Anteile am erzeugten Strom – Sie sind nicht Stromlieferant. Stark reduzierter Bürokratieaufwand, allerdings ohne Anspruch auf den Mieterstromzuschlag. Besonders interessant für gewerblich genutzte Immobilien und kleine Wohngebäude.


Rechenbeispiel: 100-kWp-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus

Angenommen, Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 30 Wohneinheiten und einer geeigneten Dachfläche für eine 100-kWp-Anlage. Realistische Eckdaten für 2026:

Anlagenleistung100 kWp
Jahresertrag (Brandenburg/Berlin)~95.000 kWh
Eigenverbrauchsquote (Mieter)~70 %
Mieterstromtarif (max. 90 % Grundversorger)ca. 28 ct/kWh
Mieterstromzuschlag~1,59 ct/kWh
Einspeisevergütung Überschuss~5,56 ct/kWh
CO₂-Vermeidung pro Jahr~60 Tonnen

Vereinfachte Beispielrechnung. Tatsächliche Werte sind projektabhängig (Dachausrichtung, Verschattung, Mietzusammensetzung, Lokaltarif). Für eine individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse kontaktieren Sie uns.

Praxisbeispiel: Bruno-Baum-Ring, Rathenow

Wie Mieterstrom in der Realität aussieht, zeigt unser aktuelles Projekt am Bruno-Baum-Ring in Rathenow: Gemeinsam mit der Rathenower Wohnungsgenossenschaft e.G., Metergrid und Kintlein & Ose installieren wir auf drei Wohngebäuden Anlagen mit insgesamt rund 400 kWp. Über 200 Haushalte profitieren von günstigem Solarstrom direkt vom eigenen Dach.

Den vollständigen Projektbericht finden Sie hier: Mieterstrom-Projekt Bruno-Baum-Ring →


Worauf Sie 2026 achten müssen

Smart-Meter-Pflicht

Seit 2025/2026 ist der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) für PV-Anlagen ab 7 kWp und Mieterstrommodelle verpflichtend. Das verursacht zusätzliche Kosten (ca. 100–200 € pro Zähler/Jahr), reduziert aber den Verwaltungsaufwand erheblich – insbesondere bei Mieterwechseln. Smart Meter sind keine Last, sondern die Grundlage für eine moderne, automatisierte Abrechnung.

Direktvermarktungspflicht

Anlagen über 100 kWp müssen in die Direktvermarktung gehen. Wir übernehmen für unsere Projekte die komplette Direktvermarktungs-Anbindung – Sie haben damit nichts zu tun.

Förderdegression – jeder Monat zählt

Der Mieterstromzuschlag sinkt halbjährlich um 1 %. Wer im ersten Halbjahr 2026 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre lang den heutigen Satz. Wer wartet, bekommt weniger – dauerhaft.

Wie Ossler Solar Sie unterstützt

Mieterstrom ist regulatorisch anspruchsvoll – aber für Sie als Dachbesitzer muss das nicht heißen, dass Sie sich darum kümmern. Wir übernehmen den gesamten Prozess:

  • Wirtschaftlichkeitsanalyse und Tragfähigkeitsprüfung des Daches
  • Planung der PV-Anlage und (optional) des Batteriespeichers
  • Förderanträge und Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Schlüsselfertige Installation mit zertifizierten Fachpartnern
  • Digitale Abrechnung über etablierte Partner (z. B. Metergrid)
  • Mieterinformation und -betreuung
  • 20-Jahres-Betriebsführung auf Wunsch

Bei unserem Projekt am Bruno-Baum-Ring haben wir diesen kompletten Prozess gemeinsam mit unseren Partnern für über 200 Haushalte umgesetzt. Genau diese Erfahrung bringen wir in Ihr Projekt ein.

Fazit

Wer 2026 ein Mehrfamilienhaus besitzt und sein Dach nicht für Mieterstrom nutzt, lässt eine 20 Jahre laufende, staatlich garantierte Einnahmequelle ungenutzt – und verpasst die Chance, die eigene Immobilie zukunftsfähig zu positionieren. Der regulatorische Rahmen war selten so klar wie jetzt.

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Quellen

  1. Bundesnetzagentur (2026): EEG-Förderung und -Fördersätze. bundesnetzagentur.de
  2. Bundesnetzagentur (2026): Mieterstrom – Verbraucherportal. bundesnetzagentur.de
  3. Bundesnetzagentur: Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden – Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung. bundesnetzagentur.de
  4. Bundesgesetzblatt: Solarspitzengesetz (Änderung des EnWG/EEG, in Kraft 25.02.2025).
  5. Umweltbundesamt: Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. umweltbundesamt.de
  6. Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland. ise.fraunhofer.de
  7. Solar Cluster Baden-Württemberg / Umweltbundesamt: CO₂-Vermeidung Photovoltaikstrom (627 g CO₂/kWh).
  8. Ossler Solar (2026): Mieterstrom-Projekt Bruno-Baum-Ring, Rathenow. ossler-solar.de

Kontaktieren Sie uns

info@ossler-solar.de
Friedrichstraße 155, 10117, Berlin
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