Mieterstrom mit Solar: Wie Immobilienbesitzer von PV-Strom profitieren

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Key Points:

• Mieterstrom steigert den Immobilienwert und garantiert stabile Einnahmen.
• Günstige Strompreise erhöhen die Attraktivität für Mieter.
• Vermieter profitieren von Förderungen wie dem Mieterstromzuschlag.

Sie sind Immobilienbesitzer und suchen nach einer attraktiven Lösung, auch bei unsicheren Marktpreisen stabile Einnahmen zu generieren? Sie möchten den Wert Ihrer Immobilie steigern und attraktive Strompreise für Ihre Mieter anbieten und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten?

Schluss mit schwankenden Strompreisen

Das Modell Mieterstrom bietet neue Chancen, den Unsicherheiten des Marktes zu begegnen. Da der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird, sind Sie als Betreiber unabhängig von schwankenden Preisen. Zudem entfallen Netzentgelte, Umlagen und Abgaben, was die Wirtschaftlichkeit weiter erhöht. Damit umgehen Sie auch die jüngsten Änderungen der EEG-Novelle 2023, in der die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen ausgesetzt wird, vor allem, wenn Sie leistungsfähige Speicherlösungen integrieren.

Entlastungen für Mieterstrom

In Deutschland können 14,3 Millionen Mehrfamilienhäuser von Mieterstrom profitieren. Aktuell sind aber nur 0,3 % der Mietshäuser mit Mietstromlösungen ausgestattet. Um den Ausbau zu fördern, wurde die 100 kW Grenze für Mieterstrommodelle ausgesetzt und bürokratische Hürden reduziert. Insbesondere der Wegfall der EEG-Umlage entlastet Mieterstrom-Lieferanten (Bundesnetzagentur, o. D.). Sie erhalten über 20 Jahre hinweg die zugesicherte Mieterstromförderung und profitieren von der Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Mehr Informationen zu Batteriespeichersystemen finden Sie hier: https://www.ossler-solar.de/post/batteriespeichersysteme-in-deutschland-ein-schlussel-fur-die-energiewende

Moderne Zähler zahlen sich aus

Ab 2025 schreibt der Gesetzgeber den Einsatz von Smart-Metern in Mieterstromprojekten vor. Damit können Summen- und Erzeugerzähler präzise gemessen und in Echtzeit abgerechnet werden. Dieser Bedarf an modernen Zählern ist mit einem Mehrkostenaufwand verbunden, den Sie in Ihrer Kalkulation beachten sollten. Allerdings werden Sie durch den Einsatz moderner Technik langfristig entlastet. Zum Beispiel verringert sich der administrative Aufwand bei Mieterwechseln erheblich.

Mieterstrommodell: Vollversorger

Sie sind Vollversorger, wenn Sie Ihre Mieter mit PV-Strom und Reststrom versorgen. Sie sind alleiniger Stromlieferant und halten sich an die verbundenen Pflichten, wie Vertragslaufzeiten und Strompreisgrenzen (Bundesnetzagentur, o. D.). Als Vollversorger haben Sie Anspruch auf den Mietstromzuschlag laut EEG-Förderung. Bei einer Anlage von 40 kW erhalten Sie aktuell 2,41 ct/kWh (Bundesnetzagentur, o. D.). Überschüssigen Strom können Sie in Batteriespeichern zwischenlagern, oder in das öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie die reguläre Einspeisevergütung.

Mieterstrommodell: Teilversorger

Als Teilversorger (PV-only) liefern Sie nur den vor Ort erzeugten PV-Strom. Ihre Mieter beziehen den Reststrom von externen Lieferanten und unterschreiben zwei Verträge. Hier entfällt Ihr Anspruch auf den Mieterstromzuschlag. Dafür sinkt Ihr Verwaltungs- und Betriebsaufwand und das Kostenrisiko. Das Modell Teilversorgung ist vor allem für Gebäude mit nur einer oder wenigen Mietparteien interessant, da sich der administrative Aufwand, im Vergleich zur Vollversorgung, erheblich verringert.

Alternative: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Als Alternative zum Mieterstrom wurde 2024 die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) eingeführt. Sie gilt als bürokratiearme Alternative zu klassischen Mieterstrommodellen. Als Vermieter agieren Sie nicht als Stromversorger und haben keine Pflicht Reststrom zu liefern. Bewohner entscheiden frei, ob sie an der GGV teilnehmen und erwerben Anteile an der Anlage. Der erzeugte Strom wird direkt im Gebäude genutzt. Bei diesem Modell besteht kein Anspruch auf spezielle Förderungen. Die GGV ist vor allem für gewerbliche Immobilien attraktiv.

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Quellen

Bundesnetzagentur. (o. D.). EEG-Förderung und -Fördersätze. bundesnetzagentur.de. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html

Bundesnetzagentur. (o. D.). Mieterstrom. bundesnetzagentur.de. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/start.html

Bundesnetzagentur. (o. D.). Solaranlagen auf Mehrparteiengebäuden: Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung. (o. D.). bundesnetzagentur.de. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/Solaranlagen/Solar_Mehrparteien/start.html

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